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Dienstleistungen und Arbeitsorganisation


ALKOHOL

Einer der folgenden Fälle trifft auf Sie zu:

  1. Alkoholdelikt (mit einem Promillewert von über 1,6 Promille)
  2. Sie hatten bei Trunkenheitsfahrt weniger als 1,6 %. Das war aber nicht das erste Mal, dass Sie erwischt wurden. Aufgrund des Wiederholungsfalles hat jetzt die Behörde die MPU angeordnet.
  3. Sie haben bereits ein negatives MPU-Gutachten und möchten sich auf erneute MPU mit fachlicher Hilfe vorbereiten.
WAS TUN?
Erste Schritt: Gehen Sie zum Hausarzt und lassen Sie Ihre“Leberwerte“
Ideal alle 6 bis 8 Wochen erheben bzw. ETG (Urin) bei einem Abstinenz - Check vom TÜV. Ohne diese Befunde haben Sie keine Chancen bei der MPU.

Zweite Schritt: Suchen Sie sich einen Verkehrstherapeuten(amtlich anerkannte)

DROGEN

  1. Verwaltungbehörde muss ein MPU-Gutachten fordern,wenn Fahrer unter Drogeneinfluss bekannt werden, oder der Konsum“harter Drogen“(auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr bekannt wird.
WAS TUN?
Erste Schritt: Antrag auf „Urinscreenings“zu stellen, aber NUR IM GESUNDHEITSAMT, oder TÜV !!!
Zweite Schritt: Suchen Sie sich eine Drogentherapie
Tritte Schritt: Alkoholleberwerte beim Hausarzt alle 8 Wochen.

PUNKTEN

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wird,wenn Sie in der Verkehrszentralregister in Flensburg mehr als 18 Punkte angesammelt haben.

WAS TUN?
Erste Schritt: Suchen Sie sich einen Verkehrstherapeuten(amtlich anerkannt)


   
 
 
 
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