Dienstleistungen und Arbeitsorganisation
ALKOHOL
Einer der folgenden Fälle trifft auf Sie zu:
- Alkoholdelikt (mit einem Promillewert von über 1,6 Promille)
- Sie hatten bei Trunkenheitsfahrt weniger als 1,6 %. Das war aber nicht das erste Mal,
dass Sie erwischt wurden. Aufgrund des Wiederholungsfalles hat jetzt die Behörde die MPU angeordnet.
- Sie haben bereits ein negatives MPU-Gutachten und möchten sich auf erneute MPU mit fachlicher Hilfe vorbereiten.
WAS TUN?
Erste Schritt: Gehen Sie zum Hausarzt und lassen Sie Ihre“Leberwerte“
Ideal alle 6 bis 8 Wochen erheben bzw. ETG (Urin) bei einem Abstinenz - Check vom TÜV.
Ohne diese Befunde haben Sie keine Chancen bei der MPU.
Zweite Schritt: Suchen Sie sich einen Verkehrstherapeuten(amtlich anerkannte)
DROGEN
- Verwaltungbehörde muss ein MPU-Gutachten fordern,wenn Fahrer unter Drogeneinfluss bekannt werden,
oder der Konsum“harter Drogen“(auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr bekannt wird.
WAS TUN?
Erste Schritt: Antrag auf „Urinscreenings“zu stellen, aber NUR IM GESUNDHEITSAMT, oder TÜV !!!
Zweite Schritt: Suchen Sie sich eine Drogentherapie
Tritte Schritt: Alkoholleberwerte beim Hausarzt alle 8 Wochen.
PUNKTEN
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wird,wenn
Sie in der Verkehrszentralregister in Flensburg mehr als 18 Punkte angesammelt haben.
WAS TUN?
Erste Schritt: Suchen Sie sich einen Verkehrstherapeuten(amtlich anerkannt)
|
|
|